Das Notariat ist im Kanton Bern ein freier, wissenschaftlicher und öffentlicher Beruf, welchen der Notar auf eigene Rechnung und Verantwortung, unabhängig von Verwaltung und Gerichten, ausübt.
Der Notar ist Urkundsperson und erstellt öffentliche Urkunden. Es handelt sich insbesondere um die Beurkundung von Rechtsgeschäften des Privatrechtes. Der Notar stellt in öffentlicher Urkunde zudem Tatsachen fest, so zum Beispiel die öffentliche Beglaubigung einer Unterschrift auf einem Dokument oder die Bescheinigung eines Erbganges. Er erledigt alle mit der öffentlichen Beurkundung verbundenen Arbeiten und kann auf Grund seiner Ausbildung und Erfahrung Rechtsberatungen in allen juristischen Fragen anbieten. Die Pflicht zur gleichmässigen Wahrung der Interessen seiner Klienten und die Geheimhaltungspflicht sind tragende Säulen seiner beruflichen Tätigkeit.
Wir bieten Ihnen bei der Ausarbeitung und Beurkundung von Rechtsgeschäften auf Sie und Ihre Anliegen persönlich zugeschnittene Lösungen.
Der Notar verurkundet insbesondere folgende Verträge und Erklärungen:
• Ehe- und Erbverträge
• Erbrechtliche Geschäfte
• Kaufverträge um Grundstücke
• Weitere Verträge des Sachenrechtes, Dienstbarkeiten und Grundpfandrechte
• Gründung von Gesellschaften
• Fusionen, Spaltungen und Vermögensübernahmen im Gesellschaftsrecht